Vaterschaftstest

Durch ein Vaterschaftsgutachten können wir die Frage nach der Vaterschaft mit Untersuchung von Mutter, Kind und möglichem Vater eindeutig beantworten.

Grundlegendes Verständnis

Ein Vaterschaftstest - auch bekannt als Vaterschafts- oder Abstammungsgutachten - gibt Ihnen Gewissheit über die biologische Vaterschaft eines Kindes. Die Grundlage dafür ist ein einfaches biologisches Prinzip: Jedes Kind erbt jeweils die Hälfte seiner genetischen Merkmale von Mutter und Vater.

Durch die Untersuchung von Mutter, Kind und fraglichem Vater wird festgestellt, welche Merkmale das Kind von seiner Mutter und welche es von seinem biologischen Vater geerbt haben muss.

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) schreibt deshalb vor, dass die genetische Kindesmutter —soweit verfügbar— immer mit in die Untersuchung eingeschlossen werden muss. Diese Forderung dient dem Ziel einer verbesserten Identitätssicherung der kindlichen genetischen Probe und garantiert eine deutlich höhere Ergebnissicherheit.

Interessant zu wissen: Bei gerichtlichen Vaterschaftstests wird durchschnittlich jeder dritte Mann als biologischer Vater ausgeschlossen.

Untersuchungstechnik

Es werden Erbmerkmale untersucht, die direkt an der menschlichen Erbsubstanz (DNA) erfasst werden. Diese DNA-Merkmale sind von höchstem Informationswert und werden mittels PCR (Poymerase-Chain-Reaction) durch die STR (Short-Tandem-Repeat)-Analyse untersucht.

Zeitlicher Ablauf

Nach Eingang der Proben dauert die Laboranalyse 5 bis 8 Arbeitstage. Mit der statistischen Auswertung und Erstellung des schriftlichen Gutachtens können Sie nach etwa 10 Arbeitstagen mit Ihrem Ergebnis rechnen.

Schmerzfreie Probenentnahme

Die DNA-Analyse erfolgt durch einen einfachen Abstrich der Mundschleimhaut - ein schmerzfreies Verfahren, das bereits ab dem ersten Lebenstag möglich ist.

Für werdende Mütter bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, bei der Geburt Nabelschnurblut zu entnehmen. Diese Probe kann sofort analysiert oder für spätere Tests aufbewahrt werden.

In Sonderfällen (z.B. die zu untersuchende Person ist verstorben) können auch weitere Probenarten, wie histologische Präparate, Muskelgewebe, Herz- oder Oberschenkelvenenblut ect. von uns analysiert werden.

Vaterschaftsausschluss

Fehlen dem untersuchten Putativvater 4 und mehr DNA-Merkmale, die das Kind von seinem Vater geerbt haben muss, so ist er entsprechend den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostikkommission (GEKO) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Juli 2012 mit Sicherheit als Vater des Kindes auszuschliessen.

Dieser Ausschluss ist eine Tatsache und unterliegt deshalb keiner Wahrscheinlichkeit.

Falsche „Nicht-Väter“

Fehlen dem untersuchten Mann väterliche DNA-Merkmale, kann es sich auch um Mutationen (Veränderungen der DNA-Merkmale) handeln. Diese Mutationen sind bei DNA-Merkmalen relativ häufig, können Vaterschaftsausschlüsse vortäuschen und somit zu Fehlgutachten führen. Sie müssen deshalb immer durch zusätzliche Untersuchungen überprüft und statistisch ausgewertet werden.

Vaterschaftsfeststellung

Besitzt der Putativvater alle väterlichen DNA-Merkmale, kommt er als Vater in Betracht. In diesen Fällen wird die Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft berechnet. Diese muss entsprechend den Richtlinien (s.o.) mindestens 99,99 % betragen.

Defizienzfälle

Wenn Proben wichtiger Beteiligter fehlen (sogenannte Defizienzfälle), können wir durch die Untersuchung naher Verwandter dennoch zu einem eindeutigen Ergebnis kommen. Hierfür ist ein erweiterter Untersuchungsumfang nötig.

Ist die Mutter, der mögliche Vater oder eine andere zu untersuchende Person verstorben, sollten rechtzeitig geeignete Proben asserviert oder entnommen werden (s. Proben).

Internationale Zusammenarbeit

Für internationale Fälle arbeiten wir eng mit ausländischen Kollegen und deutschen Auslandsvertretungen zusammen. Dies gilt sowohl für private Auftraggeber als auch für Behörden wie Gerichte und Jugendämter.

Sollte sich eine Person nicht freiwillig zur Probenentnahme bereit erklären, kann das zuständige Gericht durch ein Rechtshilfeersuchen an das entsprechende Justizministerium die Durchführung erwirken. In Fällen, in denen Personen nicht erreichbar sind, greifen wir auf die gleichen erweiterten Untersuchungsmethoden zurück wie bei Defizienzfällen - also die Analyse von Verwandten ersten Grades.

Auch in Fällen der Familienzusammenführung unterstützen wir durch zuverlässige Begutachtungen in Zusammenarbeit mit den Auslandsvertretungen.