Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen. Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Die benötigte Zeit ist abhängig von Ihrer gewünschten Leistung. Ein Vaterschaftstest oder eine Abstammungsgutachten für eine Familienzusammenführung dauert z. B. ca. 2 Wochen nach Eingang der Proben aller Beteiligten in unserem Institut. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Ja, wir können Ihnen durch unser umfangreiches Netzwerk an Kooperationspartnern in ganz Deutschland Proben-Entnahmen, die für vom Gericht und allen weiteren Behörden in Auftrag gegebenen Gutachten zulässig sind, ermöglichen.
Wir kümmern uns um die Proben-Entnahmen im Ausland, nachdem wir von Ihnen alle notwendigen Informationen erhalten haben.
Da wir nur noch DNA (ist in allen menschlichen, kernhaltigen Zellen vorhanden) untersuchen, benötigen wir in der Regel keine Blut-Proben. Diese sind nur in Ausnahmefällen, z.B. bei langen Transportwegen aus heißen Ländern oder z. B. bei Verstorbenen nötig.
Da wir keine Blut-Proben, sondern einen Mundschleimhautabstrich entnehmen, ist einen Proben-Entnahme prinzipiell sofort nach der Geburt eines Kindes möglich.
Wir bieten höchst individualisierte Leistungen an. Daher ist eine pauschale Preisangabe nicht möglich. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
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Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihren Anliegen zu unterstützen.
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