Familienzusammenführung

Bei DNA-Gutachten für Familienzusammenführung und Visaanträge arbeiten wir weltweit mit deutschen Botschaften, Behörden und dem Auswertigen Amt zusammen.

Ziele

  • Bestätigung biologischer Verwandtschaft durch Überprüfung der formulierten Verwandschaftsverhältnisse, z. B. zwischen:
    • Eltern und Kindern
    • Geschwistern
    • Halbgeschwister
    • Grosseltern-Enkel
    • Onkel-Tante
    • Cousin-Cousine
  • Identifizierung biologischer Verwandter, wenn keine Dokumente vorhanden sind.
  • Rechtsgrundlage im Rahmen des Asyl- und Migrationsrechts

Ablauf eines Verfahrens

Erste Schritte

Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Beratung. Kontaktieren Sie uns unter 07071/255180 für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. Die Komplexität und erfolgreiche Durchführung hängt oft vom jeweiligen Herkunftsland ab.

1. Beginn des Verfahrens

Aufgrund einer Antragsstellung für eine Familienzusammenführung fordern die zuständigen Behörden eine genetische Überprüfung. Hierzu müssen die beteiligten Personen einen Verwandtschaftsnachweis vorlegen.

2. Zusammenarbeit mit unserem Institut

Für eine erfolgreiche Bearbeitung benötigen wir:

  1. Verfügbare Personaldokumente:

    • Reisepass
    • Geburtsurkunden bei Kindern
    • Aufenthaltsgenehmigung
  2. Kontaktinformationen der Beteiligten im Ausland:

    • Vollständige Namen und Adressen
    • Telefonnummern mit Ländervorwahl
    • Angaben zu Betreuern oder Kontaktpersonen im Herkunftsland
  3. Behördliche Unterlagen:

    • Schreiben des zuständigen Ausländeramtes
    • Dokumentation der deutschen Auslandsvertretung mit Aktenzeichen/Antragsnummer
  4. Formelle Anforderungen:

    • Unterschriebenes Auftragsformular unseres Instituts
    • Vereinbarte Anzahlung

Nach einem persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie auf Wunsch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag und das notwendige Auftragsformular per E-Mail oder Post.

3. Organisation der Probenentnahme

Probenentnahme in Deutschland:

Die Probenentnahme erfolgt in unserem Stuttgarter Institut. Bei größerer Entfernung organisieren wir gerne eine Probenentnahme in Ihrer Nähe.

Probenentnahme im Ausland:

Für Angehörige im Ausland koordinieren wir die Probenentnahme mit der deutschen Auslandsvertretung. Die Kontaktperson vereinbart dann einen Termin mit der Botschaft oder deren Vertrauensarzt.

4. Genetische Analyse

Nach Eingang aller Proben führen wir die DNA-Analyse durch und erstellen eine statistische Auswertung zur Bestätigung der Verwandtschaftsverhältnisse.

5. Ergebnisübermittlung an den Auftraggeber und an die zuständigen Behörden

Innerhalb von 10 Arbeitstagen erstellen wir das DNA-Gutachten. Nach vollständiger Bezahlung senden wir es an Sie als Auftraggeber und auf Wunsch auch an die Deutsche Botschaft, IOM oder zuständige Ausländerbehörden.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere Fragen haben.