In weltweiter Zusammenarbeit mit den deutschen Botschaften sowie den Ausländerbehörden bei uns in Deutschland bieten wir ein DNA-Gutachten an, das zur Überprüfung des geforderten Abstammungsverhältnisses anerkannt ist und das für folgende Fragestellungen geeignet ist:

  • Beantragung eines Einreisevisums nach Deutschland für Ihr im Ausland lebendes Kind
  • Nachweis der Elternschaft zu Ihrem Kind/Ihren Kindern
  • Forderung eines Abstammungsnachweises für ihr Kind durch das Ausländeramt oder die deutsche Botschaft im Ausland

 

DNA-Gutachten zum Nachweis der Elternschaft für Visumanträge zur Einreise nach Deutschland

Wir bieten Ihnen ein DNA-Gutachten an, für das wir einen Mundschleimhautabstrich oder Blutproben benötigen. Dieses Gutachten wird gemäß den aktuellen Richtlinien für Abstammungsgutachten durchgeführt, gilt daher bei allen Behörden als rechtlich anerkannter Nachweis der Abstammung und löst folgende Fälle einfach und schnell:

  • Beantragung eines Einreisevisums nach Deutschland für Ihr im Ausland lebendes Kind
  • Nachweis der Elternschaft zu Ihrem Kind/Ihren Kindern
  • Forderung eines Abstammungsnachweises für ihr Kind durch das Ausländeramt oder die deutsche Botschaft im Ausland

So wird ein Gutachten durchgeführt:

Bitte wenden Sie sich telefonisch an unser Institut für eine entsprechende Beratung. Diese Beratung ist unverbindlich und kostenlos.

Wir benötigen für die Bearbeitung von Ihnen:

  • wenn vorhanden, Personaldokumente bzw. Kopien (Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung) von Ihnen und Ihrem Kind (bzw. der Kindesmutter)
  • Name und Adresse des Kindes (bzw. der Kindesmutter) bzw. Anschrift des Betreuers oder der Kontaktperson (mit Telefonnummer)
  • ein Schreiben des zuständigen Ausländeramtes und/oder der Deutschen Botschaft, bei der ein Visumsantrag gestellt wurde, möglichst mit Angabe eines Aktenzeichens oder einer Antragsnummer
  • eine Anzahlung bei Auftragserteilung

Mit dem Auftragsformular können Sie uns mit der Untersuchung beauftragen. Dieses Formular wird der Botschaft als unsere Legitimation zugesandt. Die schriftliche oder telefonische Korrespondenz mit der Botschaft übernehmen wir unbürokratisch und kostenlos.

Nach der Beauftragung werden Sie zu uns zur Probenentnahme gebeten oder Sie erhalten von uns eine Adresse eines Kollegen, mit dem wir zusammenarbeiten, in der Nähe Ihres Wohnortes. Lebt das Kind bzw. die Kindesmutter in Deutschland wird es gemeinsam mit Ihnen zur Probenentnahme gebeten. Ist Ihr Kind noch im Heimatland oder außerhalb von Deutschland, schicken wir die notwendigen Unterlagen an die Deutsche Botschaft. Die dortige Kontaktperson muss dann mit der entsprechenden Botschaft einen Termin für die Probenentnahme direkt in der Botschaft oder bei einem Vertrauensarzt der Botschaft vereinbaren.

Sind alle Proben eingegangen, liegt das Gutachten innerhalb von 10 Arbeitstagen vor und wird nach vollständiger Bezahlung dem Auftraggeber und auf Wunsch auch der Botschaft bzw. den zuständigen Ausländerbehörden zugesandt.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere Fragen haben bzw. entsprechendes Auftragsformular wünschen.

Hotline

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Wir beraten Sie gerne

Anschrift

IHA
Institut für humangenetische Analytik

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